Jakobskreuz © David Schreyer

3G-Regelung in Tirol

Getestet, Geimpft oder Genesen

Welche Testmöglichkeitengibt es?

 

Antigen-Selbsttest mit digitaler Erfassung

  • Wer die Tourismus- und Freizeitmöglichkeiten nutzen oder Veranstaltungen besuchen möchte und nicht geimpft oder genesen ist, kann sich täglich – am besten im Rahmen der Morgenroutine – kostenlos selbst auf COVID-19 testen.
  • Das Ergebnis des Antigentests liegt bereits nach wenigen Minuten vor. Das negative Testergebnis wird auf die Plattform  www.selbsttest.tirol  hochgeladen und die zugesandte Bestätigungs-SMS bzw. -Mail gilt in Österreich für 24 Stunden als Zutrittsberechtigung.
  • Die Selbsttests erhalten Übernachtungsgäste täglich kostenlos von Ihrem Gastgeber.
  • Diese Selbsttests gelten nicht bei einem Grenzübertritt.
  • Das Testverfahren ist ein selbständig durchzuführender Nasenabstrich. Bei Problemen mit dem Selbsttest oder dem Upload, steht der Gastgeber gerne unterstützend zur Verfügung.

Antigentest in der Teststraße des Landes Tirol

  • Offizielle kostenlose Testmöglichkeiten bestehen bei den mehr als 40 Teststraßen  des Landes Tirol .
  • Die zugesandte Bestätigungs-SMS bzw. -Mail gilt für 48 Stunden als Zutrittsberechtigung.
  • Informationen zur nächstgelegenen Testmöglichkeit erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber.
  • Eine  Übersicht aller Teststraßen ist online verfügbar.
  • Eine Anmeldung ist unter tiroltestet.leitstelle.tirol möglich.

Testnachweis bei Grenzüberschreitung

  • Antigen-Selbsttests mit digitaler Erfassung sind lediglich für eine Verwendung in Österreich vorgesehen.
  • Sofern Sie für die Rückreise in Ihr Heimatland ein negatives Testergebnis benötigen, kann ein kostenloser Antigentest in einer der mehr als 40 Teststraßen  des Landes Tirol gemacht werden.

Geltungsdauer der 3Gs

Selbsttest mit digitaler Lösung: 1 Tag
Antigentest: 2 Tage
PCR-Test: 3 Tage
Genesene Personen: bis 6Monate nach der Krankheit
Geimpfte Personen: ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu 1 Jahr

Einreise nach und Ausreise von Tirol

Grundsätzlich ist vor der Einreise eine elektronische Online-Registrierung notwendig.

Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A)

  • Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich.
  • Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erforderlich.
  • Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.
  • Keine Quarantäne erforderlich
  • Berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz.
  • Zu den Details

Einreise aus Risikostaaten (Anlage B1)

  • Bei Einreise aus Hochinzidenzstaaten ist ein 3-G-Nachweis vorzulegen.
  • Wird kein Nachweis mitgeführt, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.
  • Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten. Für Getestete gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht.
  • Diese kann ab Tag 5 nach der Einreise (Tag der Einreise = 0) mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden.
  • Zu den Details

Einreise aus Virusvariantenstaaten (Anlage B2)

  • Die Einreise aus Virusvariantenstaaten (derzeit Brasilien, Indien und Südafrika) ist, wie bisher, nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger*innen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen.
  • Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich.
  • Für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen bzw. sich in den vergangenen zehn Tagen in einem solchen aufgehalten haben, gilt wie bisher: Die Einreise ist nur mit einem negativen molekularbiologischen Testergebnis (z.B. PCR) möglich.
  • Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
  • Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Menschen.
  • Österreicher*innen und Personen mit Wohnsitz in Österreich, die in den vergangenen 10 Tagen in einem Virusvariantenstaat waren, dürfen zwar einreisen, müssen aber innerhalb von 24 Stunden einen PCR-Test nachmachen.
  • Zu den Details

 

Ausreise

  • Bei Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet muss eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vorgenommen werden.
  • Sofern Sie für die Rückreise in Ihr Heimatland ein negatives Testergebnis benötigen, kann ein kostenloser Antigentest in einer der mehr als 40 Teststraßen des Landes Tirol gemacht werden.
  • Informationen zur nächstgelegenen Testmöglichkeit erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber.

Deutschland
Seit Sonntag, 01. August 2021, gilt eine generelle Einreisetestpflicht auf allen Einreisewegen (Auto, Flugzeug, Zug, Schiff, etc.) nach Deutschland. Bei der Einreise muss ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden können. Ausgenommen sind Kinder, vollständig geimpfte oder genesene Personen. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen.
Weitere Details finden Sie HIER.

Weiter Informationen finden Sie auch unter www.willkommen.tirol

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