Vor der Veranstaltung
• Informationen vorab einholen
Aktuelle Informationen zur Lage in Tirol sowie zu den bestehenden Bestimmungen rund um die Themen Einreisebeschränkungen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz-Pflicht finden Sie auf www.willkommen.tirol.
• Veranstalter Schutzschirm
Seit 19. Januar 2021 können Veranstalter*innen für Events, die in Österreich von 01. März bis 31. Dezember 2022 stattfinden, einen Antrag für den Veranstalter Schutzschirm einreichen, um einen finanziellen Nachteil im Falle einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkungen auszugleichen. Dieser Förderungstopf umfasst € 300 Millionen und gilt für Veranstaltungen mit und ohne Einnahmen.
Details sowie die Formulare zum Veranstalter Schutzschirm gibt es HIER.
• Hygienekonzept
Unsere Partnerbetriebe haben für ihre Häuser Hygienekonzepte ausgearbeitet.
Die Hygienekonzepte bzw. Hausordnungen können immer strenger sein als die aktuellen COVID-19 Maßnahmenverordnungen, daher sind diese den Teilnehmer*innen unbedingt vor der Veranstaltung zu übermitteln, damit sie auch entsprechend umgesetzt werden können.
• Präventionskonzept
Für Veranstaltungen muss ein COVID-19 Präventionskonzept ausgearbeitet und durch ein*e COVID-19 Beauftragte*n umgesetzt werden.
Die Abnahme eines solchen Präventionskonzeptes durch eine bestimmte Stelle ist jedoch nicht vorgesehen. Im Falle einer etwaigen Überprüfung durch die zuständige Gesundheitsbehörde ist dieses vorzulegen.
HIER finden Sie eine Vorlage für ein Präventionskonzept. Unsere Partnerbetriebe unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Ausarbeitung des Konzeptes.
• COVID-19 Beauftragte*r
Bei Veranstaltungen ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen, der*die mit den gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen vertraut sein muss. Zudem ist diese Person dafür verantwortlich, dass das COVID-19-Präventionskonzept bei der Veranstaltung auch entsprechend umgesetzt wird.
Unsere Partnerbetriebe haben die Schulung zum*zur COVID-19 Beauftragten absolviert und können Sie bei der Veranstaltung dahingehend informativ unterstützen. Stellen sollte der*die COVID-19 Beauftragte immer der*die Veranstalter*in selbst.
• Einreiseregistrierung
Die aktuellen Einreisebestimmungen für Österreich finden Sie HIER.
Seit 15. Jänner 2021 sind Personen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen, grundsätzlich dazu verpflichtet, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren (frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich). Das gilt auch für österreichische Staatsangehörige. Weitere Informationen und Einreiseformular – Pre-Travel-Clearance finden sich ebenfalls auf www.oesterreich.gv.at.
• Antigen Schnelltest
Es dürfen ausschließlich Teilnehmer*innen mit einem negativen Antigen Schnelltest an Veranstaltungen teilnehmen. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Formular oder ein Screenshot des negativen Ergebnisses sind bei der Registrierung und auf Anfrage vorzuweisen.
Kostenpflichtige Testmöglichkeiten sind HIER aufgelistet.
Kostenlose Testmöglichkeiten für alle in Tirol wohnhaften Personen finden Sie unter www.tiroltestet.at