Jakobskreuz © David Schreyer

Sicheres Kongress- und Tagungsland Tirol

10 unerlässliche Tipps für Ihr "Safe Event"

Lange haben Anbieter*innen, Kongress- und Tagungsplaner*innen darauf gewartet ein finales Datum für die Wiederaufnahme der Veranstaltungen genannt zu bekommen. Jetzt ist es endlich soweit und hybride sowie physische Events können unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden.
Doch was müssen Planer*innen nun bei der Veranstaltungsorganisation beachten? Welche Dokumente werden vor Ort benötigt und was muss im Vorhinein alles geplant werden?
Das Convention Bureau Tirol hat hierfür 10 unerlässliche Tipps zusammengefasst, wie Ihr Event in Tirol zum „safe event“ wird, Schritt für Schritt erklärt.

Bei Detailfragen unterstützen Sie jederzeit die Expertinnen des Convention Bureau Tirols sowie die Partnerbetriebe vor Ort!

Vor der Veranstaltung

•  Informationen vorab einholen
Aktuelle Informationen zur Lage in Tirol sowie zu den bestehenden Bestimmungen rund um die Themen Einreisebeschränkungen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz-Pflicht finden Sie auf www.willkommen.tirol.

•  Veranstalter Schutzschirm
Seit 19. Januar 2021 können Veranstalter*innen für Events, die in Österreich von 01. März bis 31. Dezember 2022 stattfinden, einen Antrag für den Veranstalter Schutzschirm einreichen, um einen finanziellen Nachteil im Falle einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkungen auszugleichen. Dieser Förderungstopf umfasst € 300 Millionen und gilt für Veranstaltungen mit und ohne Einnahmen.
Details sowie die Formulare zum Veranstalter Schutzschirm gibt es  HIER.

•  Hygienekonzept
Unsere Partnerbetriebe haben für ihre Häuser Hygienekonzepte ausgearbeitet.
Die Hygienekonzepte bzw. Hausordnungen können immer strenger sein als die aktuellen COVID-19 Maßnahmenverordnungen, daher sind diese den Teilnehmer*innen unbedingt vor der Veranstaltung zu übermitteln, damit sie auch entsprechend umgesetzt werden können.

•  Präventionskonzept
Für Veranstaltungen muss ein COVID-19 Präventionskonzept ausgearbeitet und durch ein*e COVID-19 Beauftragte*n umgesetzt werden.
Die Abnahme eines solchen Präventionskonzeptes durch eine bestimmte Stelle ist jedoch nicht vorgesehen. Im Falle einer etwaigen Überprüfung durch die zuständige Gesundheitsbehörde ist dieses vorzulegen.

HIER finden Sie eine Vorlage für ein Präventionskonzept. Unsere Partnerbetriebe unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Ausarbeitung des Konzeptes.

•  COVID-19 Beauftragte*r
Bei Veranstaltungen ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen, der*die mit den gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen vertraut sein muss. Zudem ist diese Person dafür verantwortlich, dass das COVID-19-Präventionskonzept bei der Veranstaltung auch entsprechend umgesetzt wird.
Unsere Partnerbetriebe haben die Schulung zum*zur COVID-19 Beauftragten absolviert und können Sie bei der Veranstaltung dahingehend informativ unterstützen. Stellen sollte der*die COVID-19 Beauftragte immer der*die Veranstalter*in selbst.

•  Einreiseregistrierung
Die aktuellen Einreisebestimmungen für Österreich finden Sie HIER.
Seit 15. Jänner 2021 sind Personen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen, grundsätzlich dazu verpflichtet, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren (frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich). Das gilt auch für österreichische Staatsangehörige. Weitere Informationen und Einreiseformular – Pre-Travel-Clearance finden sich ebenfalls auf www.oesterreich.gv.at.

•  Antigen Schnelltest
Es dürfen ausschließlich Teilnehmer*innen mit einem negativen Antigen Schnelltest an Veranstaltungen teilnehmen. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Formular oder ein Screenshot des negativen Ergebnisses sind bei der Registrierung und auf Anfrage vorzuweisen.

Kostenpflichtige Testmöglichkeiten sind HIER aufgelistet.

Kostenlose Testmöglichkeiten für alle in Tirol wohnhaften Personen finden Sie unter www.tiroltestet.at

Während der Veranstaltung

•  Mund-Nasen-Schutz
Alle Teilnehmer*innen müssen in den geschlossenen Räumen eine FFP 2 Maske tragen. Bitte vergessen Sie nicht Ihre FFP 2 Maske zu wechseln, wenn diese feucht ist, denn diese schützen nicht mehr!
Am gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplatz können die Masken während dem Sitzen abgenommen werden.

•  Mindestabstand
Zwischen den einzelnen Teilnehmer*innen ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Die Sitzplätze müssen dementsprechend platziert werden und zudem gekennzeichnet und den Teilnehmer*innen zugewiesen sein.

•  Hygiene vor Ort
Bitte weisen Sie durch Beschilderung, Durchsagen und Infomaterialien die Teilnehmer*innen immer wieder dazu auf sich an die allseits bekannten Hygieneregeln zu halten: Hände waschen und desinfizieren sowie feuchte Masken zu wechseln und den Mindestabstand einzuhalten.
Wie bereits oben genannt ist, das Präventionskonzept hier umzusetzen und den Anweisungen der COVID-19 Beauftragten Folge zu leiste

Sichere Meeting Industrie Tirol COVID-19 Maßnahmen

Liebesbriefe aus Tirol!

In unserem monatlichen Newsletter verraten wir Ihnen ausgewählte Tagungs- und Kongresstipps aus dem Conventionland Tirol!

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