Informationen zum Thema MICE and COVID-19 Maßnahmen in Tirol
Veranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende Februar untersagt.
Zulässig sind derzeit nur folgende Veranstaltungen:
- unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind und nicht in digitaler Form abgehalten werden können,
- unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist,
- unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist,
- unaufschiebbare Zusammenkünfte gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist,
- Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz und zu beruflichen Abschlussprüfungen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.
Ausgangsbeschränkung
Das Haus darf zwischen 20:00 und 06:00 Uhr nur unter folgenden Bedingungen verlassen werden
- Abwendung von Gefahr für Leib, Leben und Eigenturm
- Betreuung und Hilfestellung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche und Ausbildungszwecken
- Individualsport, Spaziergänge (/physische und psychische Erholung)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Regelungen zum Thema Mund-Nasen-Schutz und Abstand:
- Ab dem 25. Jänner 2021 wird der Mindestabstand auf 2 m angeheben zu Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
- sowie eine FFP2-Masken Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel eingeführt. Generelle Mund-Nasen-Schutz-Pflicht an allen öffentlichen Orten sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freiluftbereich.
Details zu den aktuellen Maßnahmen im Veranstaltungsbereich finden Sie auch HIER und auf der willkommen.tirol Website.
Ein Factsheet für sichere Veranstaltungen in Tirol finden Sie in den untenstehenden Downloads.
Einreisebestimmungen
Seit 15. Jänner 2021 ist vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance – PTC). Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen u.a. für Pendler und Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen.
Nähere Details sowie das Formular zum Download finden Sie HIER.
Mit 10. Februar 2021 tritt die neue COVID-19-Einreisenovelle in Kraf. Diese bringt Verschäfungen für Pender*innen soeie Neuerungen im Bereich verpflichtende Testungen bei der Einreise. Die gesamte Novelle kann HIER gefunden werden.
Corona-Ampel
Die Corona-Ampel dient dazu ein einheitlich, koordiniertes und transparentes Bewertungssystem zu ermöglichen. Sie macht durch vier verschiedene Farben das Risiko einer bestimmten Region sichtbar und informiert über die eventuellen Maßnahmen die gesetzt werden können.
- Rot: sehr hohes Risiko, unkontrollierte Ausbrüche
- Orange: hohes Risiko, Häufung von Fällen
- Gelb: mittleres Risiko, moderate Fälle
- Grün: geringes Risiko, einzelne Fälle
Einen Überblick über die aktuelle Lage in Österreich können sie HIER erfahren. Die detaillierte Erklärung zu der Corona-Ampel finden Sie auf der Website des Sozial-, und Gesundheitsministeriums.
COVID-19 Präventionskonzept
Eine Verpflichtung zu einer Schulung zum COVID-19 Beauftragten besteht nicht, jedoch muss einer bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen gestellt werden, der das Präventionskonzept durchführt.
Das Convention Bureau Tirol ist beim Thema COVID-19 stets auf dem neuesten Stand und hat auch die Ausbildung zum COVID-19 Beauftragten absolviert. Bei Fragen zum Beauftragten bzw. zu den wichtigsten Inhaltspunkten eines Präventionskonzeptes stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!
Eine Vorlage für ein Präventionskonzept sowie eine entsprechende Checkliste vom Österreichischen Roten Kreuz stehen für Sie unten als Download bereit.